
Jugendgerichtshilfe
„Wir unterstützen junge Menschen, die einer Straftat beschuldigt werden."

Was Sie im Rahmen der Jugendgerichtshilfe erwartet.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren - Jugendgerichtshilfe - ist ein bedeutsamer Akteur im Jugendstrafverfahren. Im gesetzlich vorgegebenen Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG ) begleitet die Jugendgerichtshilfe Jugendliche
und Heranwachsende, die mit einem strafrechtlichen Tatvorwurf konfrontiert sind und gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
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Informationen zum genauen Vorgehen finden Sie hier.
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1
Persönliches Gespräch
Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs wird die persönliche Lebenssituation analysiert, um Erkenntnisse über den Entwicklungsstand, aber auch über die schulische und private Situation zu erlangen. Auch für eine Beratung und Information zum Verfahren ist hier Raum.
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Berichterstellung
Aus den gewonnenen Fakten entsteht ein Bericht, der dem Jugendgericht und der Staatsanwaltschaft zugeführt wird und diesen einen Einblick in die Lebensumstände des Betroffenen ermöglicht. Hierdurch gewinnt das Jugendgericht einen Eindruck vom Betroffenen.​
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Gerichtsverfahren
Bei der nach Anklageerhebung in der Regel folgenden Jugendgerichtverhandlung ist die Jugendgerichtshilfe vertreten und stellt die erlangten Erkenntnisse vor, um dem Gericht ein möglichst genaues Bild über den Entwicklungsstand und die Lebensumstände des jungen Menschen zu geben. Hauptziel ist dabei, angemessen zu reagieren und weitere Straftaten zukünftig zu verhindern. Dem Jugendgericht werden dazu geeignete Massnahmen vorgeschlagen.
4
Verfahren
Auch im Anschluß an die Jugendgerichtsverhandlung unterstützt und berät die Jugendgerichtshilfe.
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Das gegebenenfalls ergangene Urteil und seine Folge können besprochen werden.
Bei verhängten Maßnahmen oder Auflagen wird zugewiesen, bis zum Abschluss begleitet und bei Bedarf vermittelt.
Erst danach ist das Verfahren beendet.
Wir beraten Sie gerne.
​Klaus Hegmann
Jugendgerichtshilfe
